Informationen zum Schuljahresbeginn

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Informationen zum Schuljahresbeginn

 

An alle Eltern und Schülerinnen und Schüler der Jg. 5-13 

ich hoffe und wünsche es Euch/ Ihnen sehr, dass Ihr/Sie die Ferien nutzen konntet/ konnten, sich und die ganze Familie zu erholen und Kraft für die Herausforderungen der kommenden Wochen zu schöpfen.

Bevor wir nächste Woche Montag wieder in den Alltag starten, möchte ich Euch/ Ihnen schon heute einige Informationen geben, wie wir unter Corona-Bedingungen und mit den strengen Auflagen des Landes die Arbeit wiederaufnehmen werden.

 

1. Präsenzunterricht (Regelbetrieb ohne Abstandsgebot)

Der Schul- und Unterrichtsbetrieb findet ab Montag, den 17.08. (zunächst) als Präsenzunterricht statt und wird nach den Vorgaben der Stundentafeln für die jeweilige Jahrgangsstufe erteilt (alle Schüler werden in allen Fächern im regulären Klassenverband und in den regulären Lerngruppen unterrichtet). Schülerinnen und Schüler, die aufgrund eines ärztlichen Attests nach Nr.4 des Hygieneplans-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz in der 4. überarbeiteten Fassung von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit sind, erhalten ein Angebot, das dem Präsenzunterricht gleichsteht. 

Da die Entwicklung des Infektionsgeschehens nicht längerfristig vorhersehbar ist, hat sich das WHG auf zwei weitere Szenarien vorbereitet:

Szenario 2: Eingeschränkter Regelbetrieb mit Abstandsgebot 

Aufgrund eines Anstiegs des Infektionsgeschehens können für eine Schule, eine Region oder das Land das generelle Abstandsgebot und ggf. weitere Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen in Schulen wieder eingeführt werden. Damit wird ein Wechsel zwischen Präsenzunterricht und häuslichen Lernphasen erforderlich.

Eine Notbetreuung wird angeboten. 

Alle Klassen und Kurse werden in Teilgruppen zu in der Regel höchstens 15 Schülerinnen und Schülern im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht in der Schule und häuslichen Lernphasen unterrichtet (A- und B-Gruppen). Der Präsenzunterricht wird nach dem regulären Stundenplan erteilt. Die häuslichen Lernphasen werden in der Präsenzphase vorbereitet und die Ergebnisse in der Präsenzphase abgerufen, besprochen und ggf. bewertet. Die Klassenstufe 5 soll bis zu den Weihnachtsferien möglichst jeden Tag Präsenzunterricht erhalten. 

Der Unterricht in klassenübergreifend zusammengesetzten Lerngruppen (Religion/

Ethik, Fremdsprachen, die Wahlfächer in G9 und die Wahlpflichtfächer in G8) findet statt.

Szenario 3: Temporäre Schulschließung 

Aufgrund der innerschulischen, regionalen oder landesweiten Infektionslage wird der

Präsenzunterricht für einen Teil der Schule (Kurs/Klasse/Klassenstufe oder Jahrgangsstufe) oder die gesamte Schule vom Gesundheitsamt untersagt. In diesem Fall muss der Unterricht in der betroffenen Schule bzw. für die betroffenen Gruppen umgehend auf Fernunterricht umgestellt werden. Eine Notbetreuung wird bei einer teilweisen Schulschließung für die davon nicht betroffenen Schülerinnen und Schüler angeboten.

Unterrichtsorganisation

 Grundsätzliches 

  • Von allen Schülerinnen und Schülern bzw. deren Sorgeberechtigten sowie allen Lehrkräften und dem regelhaft in der Schule eingesetzten Personal müssen E-Mail-Adresse und Telefonnummer regelmäßig aktualisiert werden. 
  • Zu Beginn des Schuljahres werden alle Schülerinnen und Schüler in den Umgang mit der Lernplattform moodle und einem Videokonferenzsystem eingeführt. Webex stellt eine Übergangslösung dar. Spätestens im zweiten Schulhalbjahr wird Webex durch das landeseigene System BigBlueButton abgelöst. 
  • Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 tritt eine Änderung des Schulgesetzes in Kraft, die festlegt, dass die Schule zur Erfüllung ihres Auftrags auch digitale

Lehr- und Lernsysteme sowie Netzwerke nutzt. Diese sind Bestandteil der  Erziehungs- und Unterrichtsarbeit. Im Bedarfsfall können digitale Lehr- und Lernformen an die Stelle des Präsenzunterrichts treten (§ 1 Abs. 6 SchulG neue Fassung). 

  • Fernunterricht soll entsprechend den geltenden Stundenplänen erteilt werden.

Für die Gestaltung des Fernunterrichts gibt es verschiedene Möglichkeiten, z.B. Videokonferenzen mit der Lerngruppe oder Wochenplanarbeit mit Telefonkonferenzen und Feedback durch die Lehrkraft. Unabhängig von der Organisationsform müssen auch im Fernunterricht den Schülerinnen und Schülern Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung zu Hause erteilt werden. Deren Erledigung wird von der Lehrkraft überprüft; sie kann auch in die Leistungsbeurteilung einfließen. 

  • In den Klassenstufen 5 bis 10 koordiniert die Klassenleitung Anzahl und Umfang der Arbeitsaufträge, die im Rahmen des Fernunterrichts oder für die häuslichen Lernphasen (Szenarien 2 und 3) den Schülerinnen und Schülern erteilt werden. Die Schülerinnen und Schüler organisieren, dokumentieren und reflektieren mit Hilfe eines Lernplaners das Lernen und Arbeiten zu Hause. 
  • Unabhängig von der Organisationsform sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Fernunterricht teilzunehmen. 
  • Fernunterricht wird wie der Präsenzunterricht im Klassen- bzw. Kursbuch oder im elektronischen Klassenbuch dokumentiert. 
  • Praktisches Arbeiten (z.B. Schülerexperimente in den Naturwissenschaften,

             praktische Partnerarbeiten in Bildender Kunst) sollte auf ein Minimum 

             beschränkt werden, da die erforderlichen Desinfektionsmaßnahmen schwierig

             sind.

 2. Infektionsschutz

Der Infektionsschutz hat weiterhin oberste Priorität, weshalb auf dem gesamten Schulgelände, d. h. sowohl im Gebäude als auch im Freien grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Dies gilt derzeit (noch) nicht während des Unterrichts. 

Ausgenommen sind:

  • SuS, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Abdeckung tragen sollen (die Schulleitung kann insoweit eine ärztliche Bescheinigung verlangen);
  •  
  • Alle anderen Personen, die das Schulgelände rechtmäßig betreten, müssen auf dem gesamten Schulgelände jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Jeder, d. h. Schülerinnen, Lehrpersonen und Eltern, ist grundsätzlich selbst für die Beschaffung und die ordnungsgemäße Pflege des Mund-Nasenschutzes verantwortlich.
  • In Ausnahmefällen kann das Sekretariat einzelnen Personen mit einem entsprechenden Mund-Nasenschutz aushelfen. Bitte umgehend nach Betreten des Geländes dort melden! 

Darüber hinaus gilt es auch weiterhin wesentliche Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen von allem am Schulleben beteiligten Personen einzuhalten: möglichst großen Abstand voneinander halten, Verzicht auf Körperkontakt, Einhalten der Husten- und Niesetikette, gründliche Handhygiene nach den einschlägigen Regeln, regelmäßiges Lüften und Reinigen der Räume und Oberflächen etc.).

Es dürfte selbstverständlich sein, dass Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder mit Covid-19 zu vereinbarende Symptome aufweisen oder die innerhalb der letzten 14 Tage zu einer infizierten Person hatten oder einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen, die Schule nicht betreten dürfen. Für die Rückkehr von Urlaubern aus Risikogebieten gilt die entsprechende Corona-Testpflicht.

3. Dokumentation und Rückverfolgbarkeit

Wie bereits vor den Sommerferien gilt weiterhin, dass jeder Schülerin/jedem Schüler ein fester Sitzplatz in dem jeweiligen Klassen-/Fachraum zugewiesen wird. Die Klassen- und Fachlehrer werden vor Schulbeginn für jede Lerngruppe entsprechende Sitzpläne und Sitzordnungen festlegen, deren Einhaltung vorläufig verbindlich ist und dokumentiert werden muss.

4. Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen 

Auch Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen unterliegen der Schulpflicht. Gleichzeitig muss ihrem Gesundheitsschutz höchster Stellenwert beigemessen werden.

Eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf ist aus medizinischer Sicht insbesondere für Kinder und Jugendliche nicht möglich. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, die gut kompensiert bzw. gut behandelt sind, auch kein höheres Risiko für eine schwerere COVID-19-Erkrankung zu fürchten haben, als es dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht. Insofern muss im Einzelfall durch die Eltern/Sorgeberechtigten in Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten äußerst kritisch geprüft und abgewogen werden, inwieweit das mögliche erhebliche gesundheitliche Risiko eine längere Abwesenheit vom Präsenzunterricht und somit Isolation der Schülerin oder des Schülers zwingend erforderlich macht. 

In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob eine reguläre Beschulung mit gesonderten Hygienemaßnahmen eine Alternative zur Befreiung von der Präsenzpflicht darstellen kann (geschützte Präsenz), damit die Anbindung an die Schule und möglichst auch an die Klassengemeinschaft nicht verloren geht (z.B. Abstand zu Mitschülerinnen und Schülern, Tragen einer höherwertigen Schutzmaske). Es werden dann nur einzelne Aktivitäten, bei denen Kontakte nur schwer vermieden werden können, in Distanz fortgeführt oder räumlich und zeitlich getrennt von den Mitschülerinnen und Mitschülern durchgeführt (z.B. Sport), während Präsenzveranstaltungen immer vorrangig durchgeführt werden. Dieses Vorgehen bietet sich ggf. nach Absprache mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin an.

Wird eine Befreiung vom Präsenzunterricht für medizinisch erforderlich gehalten, ist dieses durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten ein Angebot im Fernunterricht, das dem Präsenzunterricht gleichsteht.  

Aufgrund des „Sofortausstattungsprogramms DigitalPakt“ gewährt das Land der Stadt Ludwigshafen finanzielle Hilfen, sodass das WHG  in die Lage versetzt wird, insgesamt 57 iPads  an Schülerinnen und Schüler  auszuleihen, die zuhause keinen Zugang zu einem Gerät haben und bisher auch nicht aus den Mitteln des Landes einen PC für sich beantragen konnten.

Wir bitten in solchen Fällen um einen formlosen Antrag der Eltern für die vorübergehende Ausleihe eines solchen Gerätes. 

5. Unterricht auf Distanz

Für das Lernen auf Distanz gibt es einen neuen rechtlichen Rahmen, woraus ersichtlich wird, dass Distanz- und Präsenzunterricht gleichwertig sind und die Schülerinnen dadurch ihre Schulpflicht erfüllen. Das bedeutet aber auch, dass die Leistungsbewertung sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bezieht. Damit wird deutlich, dass auch im Falle eines umfangreicher notwendigen Distanzunterrichts für alle Beteiligten der zugrundeliegende Stundenplan seine Gültigkeit behält und die Anwesenheit der Schülerinnen beim Distanzunterricht ebenfalls kontrolliert wird bzw. ggfs. zu entschuldigen ist. 

6. Ferien und Abschlüsse

Die bereits kommunizierten Zeiten für Ferien und Abschlussprüfungen im Schuljahr 2020/21 bleiben unverändert bestehen.

7. Sportunterricht

Der Sportunterricht soll möglichst in vollem Umfang wieder aufgenommen werden. Bis zu den Herbstferien wird dieser vorrangig im Freien erteilt. Daher bitten wir darauf zu achten, dass entsprechende Sportkleidung mitgebracht wird.

Wir haben beschlossen, dass es bis Jahresende nur noch über Ihren Blumenbeeten regnet……

8. Hausaufgabenbetreuung

Die Hausaufgabenbetreuung findet ab der 2. Schulwoche ebenfalls wieder statt. Selbstverständlich gelten auch hier die im Schulgebäude aufgestellten Regelungen zum Infektionsschutz, d. h. der Mund-Nasenschutz und das regelmäßige Händewaschen.

9. Schulfahrten/Exkursionen

Für alle Schulen gilt das Verbot von Schul-/Klassenfahrten weiterhin bis zu den Herbstferien.

10.  Ablauf des 1. Schultags

Für den 1. Schultag (Montag, 17.08.2020) ist folgender Ablauf vorgesehen:

       8.00 Uhr           Schulbeginn (6-13)

                               Begrüßung neue Schülerinnen und Schüler MSS 11

       1.+2 .Stunde:   Klassen- bzw. Stammkursleiterstunde (Klasse 6 -13)

       3.-6. Stunde:    Unterricht nach Plan

 

                               Begrüßung der neuen Fünftklässler in der Turnhalle

        9.00    Uhr        5a und 5b

        11.00  Uhr        5c und 5d

 

        13.30 -14.30    Dienstbesprechung Teil 2 des Kollegiums – Kein Nachmittagsunterricht

 

 Ab Dienstag, 18.8.2020 gilt der reguläre Stundenplan für alle Schülerinnen (Ausnahme  

 Jg.  5).

 

       Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen einige Eurer/Ihrer Fragen und Sorgen

       beantworten konnte.

 

Wir sind uns bewusst, dass wir das Schuljahr lange nicht so unbeschwert beginnen, wie wir das aus der Vergangenheit gewöhnt sind. Nichtsdestotrotz freuen wir uns auf unsere Schülerinnen und Schüler und den Vollbetrieb! Ich denke, dass  ein verantwortungsvolles Miteinander die beste Möglichkeit des Infektionsschutzes darstellt.

Wir halten Sie über organisatorische Veränderungen auf dem Laufenden.

 

Herzliche Grüße und einen guten Start für Sie alle

 

Andreas Klaes

Schulleiter

 

Anlagen

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