Grundordnung der Schulentwicklungsgruppe (SEG)

1. Selbstverständnis

Am Wilhelm-von-Humboldt-Gymnasium Ludwigshafen-Edigheim (WHG) besteht eine Schulentwicklungsgruppe (SEG), die in Kooperation mit den zuständigen Gremien (Schulleitung, SEB, SV, ÖPR, ADD, etc.) und allen beteiligten Arbeitsgruppen  (Medien, Methoden etc.) langfristige Konzeptionen für die Zukunft der Schule erstellt, indem sie

  • Projekte der Schulentwicklung vor denkt,
  • Schwerpunkte festlegt,
  • Vorlagen für Beschlussgremien (Gesamtkonferenz) entwickelt,
  • Themen initiiert, organisiert,  delegiert und bündelt und
  • laufende Prozesse evaluiert.

Damit die SEG effektiv arbeiten kann, müssen Aufgaben und Kompetenzen genau definiert und ihre  Arbeit  transparent sein.

2. Ordnung für die Wahl zur SEG

Die Schulentwicklungsgruppe (SEG) wird  für die Dauer von zwei Schuljahren zu Beginn des  ersten Schuljahres gewählt. Sie besteht aus vier Vertretern der Schulleitung sowie vier vom Kollegium gewählten Vertretern.

In der ersten Dienstbesprechung des Schuljahres werden die Kandidatinnen und Kandidaten für die SEG-Wahl ermittelt, die Wahl findet dann innerhalb der nächsten zehn Tage statt. Jeder Wahlberechtigte hat maximal vier Stimmen. Jeder  Kandidatin/jedem Kandidaten kann maximal eine Stimme gegeben werden (Stimmenkumulation ist nicht erlaubt). Bei mehr als vier abgegebenen Stimmen wird der Stimmzettel ungültig. Die öffentliche Auszählung der Stimmzettel erfolgt im Lehrerzimmer. Gewählt sind die Kolleginnen und Kollegen in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen.  Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.  Die Nichtgewählten stehen als Nachrücker ebenfalls in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen zur Verfügung. 

Sollte es die jeweilig zu erörternde Thematik erfordern, lädt die SEG je zwei Vertreter aus  Elternschaft bzw. Schülerschaft ein.  Sie werden vom SEB bzw. der SV gewählt.

| up