Islamischer Religionsunterricht in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es aufbauend seit 2004 zwei Erprobungsformen zum Islamischen Religionsunterricht (IRU):

  • Islamischer Religionsunterricht in der Primarstufe und
  • Islamischer Religionsunterricht in der Sekundarstufe I

Islamischer Religionsunterricht in der Primarstufe findet statt an den Grundschulen:

Ludwigshafen Pfingstweide, Mainz Lerchenberg, Ernst-Ludwig-Schule Worms und Nibelungenschule Alzey

In der Sekundarstufe I wird Islamischer Religionsunterricht nur in Ludwigshafen erteilt, an den folgenden Schulen:

Integrierte Gesamtschule Edigheim, Integrierte Gesamtschule Gartenstadt, Anne-Frank-Realschule plus, verbundene Grund- und Realschule plus Ludwigshafen Friesenheim, Wilhelm-Humboldt-Gymnasium, Max-Planck-Gymnasium und Heinrich-Böll-Gymnasium

 

Islamischer Religionsunterricht in der Sekundarstufe I

Projektziel

Ziel ist ein islamischer Religionsunterricht, der mit dem katholischen und evangelischen Religionsunterricht gleichwertig ist. Deshalb handelt es sich bei dem Unterricht auch nicht um Islamkunde. Der islamische Religionsunterricht unterliegt denselben Regelungen wie der andere Religionsunterricht. Er wird in deutscher Sprache erteilt, wird benotet, ist versetzungsrelevant und unterliegt der staatlichen Schulaufsicht.

Islamischer Religionsunterricht als Modellprojekt

Der Religionsunterricht ist laut Grundgesetz und Landesverfassung „ordentliches Unterrichtsfach" und wird „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt". Die Zusammenarbeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaft ist für den Religionsunterricht notwendige Voraussetzung, um der gemeinsamen Verantwortung gerecht zu werden.

Die Klärung seines Unterrichtskonzeptes und aller erforderlichen Regelungen setzt auf Seiten der Religionsgemeinschaften einen legitimierten
Ansprechpartner für den Staat voraus. Solange es auf Seiten der Muslime keinen den Anforderungen des GG entsprechenden Ansprechpartner gibt, findet

• angesichts der Bedeutung der religiösen Bildung und

• angesichts der Bedeutung des Religionsunterrichts für die Integration

eine Erprobung des Islamischen Religionsunterrichts mit lokalen muslimischen Ansprechpartnern im Rahmen von Modellprojekten statt.

 

Islamischer Religionsunterricht am Wilhelm-von-Humboldt-Gymnasium

Der islamische Religionsunterricht wird am WHG seit dem Schuljahr 2009/2010 angeboten. Wir sind eine von sechs Schulen in Ludwigshafen,
an denen nach intensiven Gesprächen mit lokalen Vertretungen der islamischen Glaubensgemeinschaften ein solches Angebot gemacht wird. Bislang wird der Islamische Religionsunterricht (IRU) in den Klassenstufen 5 bis 9 erteilt. Da die Landesregierung der weiteren Ausweitung des IRU sehr positiv gegenüber steht und die Lehrplankommission in ihrer Arbeit unterstützt, nämlich einen Lehrplan für die Sekundarstufe 1 zu konzipieren, ist es möglich, im kommenden Schuljahr, den SuS in der 10.Klasse den IRU anzubieten.

 

Ausbildung der rheinland-pfälzischen Lehrkräfte

Das Konzept zur Lehreraus- und -fortbildung für Islamischen Religionsunterricht in Rheinland-Pfalz orientiert sich an dem Ziel, sowohl fachlich wie auch pädagogisch gut qualifizierte Lehrkräfte für Islamischen Religionsunterricht im Unterricht einsetzen zu können und entsprechende Voraussetzungen zu schaffen, damit die IRU-Lehrkräfte in der Schulgemeinschaft gut integriert sind. Im Grundschulbereich werden die IRU-Lehrkräfte aufgrund des vorherrschenden Klassenleiterprinzips auf vielfältige Weise in den Schulalltag integriert (z. B. durch gemeinsame
Projekte).

Im Sekundarbereich I sollen die IRU-Lehrkräfte neben IRU mindestens ein weiteres Unterrichtsfach anbieten können.

Derzeit werden zwei Personengruppen für den IRU qualifiziert: Die eine Gruppe sind in Rheinland-Pfalz bereits tätige muslimische Lehrkräfte, die eine zweisemestrige islamisch-religionspädagogische Weiterqualifikation an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe im Rahmen des Erweiterungsstudiengangs „Islamische Religionspädagogik/Theologie" absolvieren. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung wurde 2008 zwischen den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg geschlossen. Im Hinblick auf islamischen Religionsunterricht in der Grundschule können sich auch Lehrkräfte bewerben, die ausschließlich als Herkunftssprachenlehrerin oder Herkunftssprachenlehrer tätig sind. Zum Wintersemester 2013/2014 startet der sechste Durchgang des Weiterbildungsstudiums für Rheinland-Pfälzer.
Ausgeschrieben war er in der letzten Ausgabe des Amtsblattes.

Die zweite Gruppe sind Islamwissenschaftlerinnen/Islamwissenschaftler mit einem religionsbezogenen Studienschwerpunkt oder islamische
Theologinnen/Theologen, jeweils mit einem abgeschlossenen Masterstudiengang. Für den Bereich der Sekundarstufe I ist jeweils noch eine Qualifikation für ein zweites Unterrichtsfach erforderlich. Diese Gruppe absolviert für beide Fächer eine zweijährige pädagogische Qualifikation an einem Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien. Die pädagogische Qualifizierung ist an das Seiteneinsteigerprogramm angelehnt.

 

 

(Quelle: http://religion.bildung-rp.de/islamischer-religionsunterricht-modellprojekt.html)

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