Richtlinien für den Sportunterricht

1. Sportkleidung

  • saubere Sportschuhe mit abriebfester Sohle (keine Chucks o.ä.!)
  • Sporthose
  • Sportoberteil
  • Getränk

Eine nicht sportgerechte Kleidung schließt eine aktive Teilnahme am Sportunterricht aus. Eine Entschuldigung ist hierfür erforderlich!

Darüber hinaus werden verlangt:

  • Haargummi bei längeren Haaren
  • Keinerlei Schmuck (Ohrringe, Halsketten, Ringe, Arm- und Fußketten, Uhren); nicht abnehmbare Armbänder sind mit einem Schweißband abzudecken.
  • Piercings müssen abgeklebt oder entnommen werden
  • Brillen sollten abgenommen oder eine Sportbrille getragen werden

2. Entschuldigungspflicht

  • Müssen für den Sportunterricht spätestens in der folgenden Unterrichtsstunde nach Nichtteilnahme bei der Sportlehrerin / dem Sportlehrer abgegeben werden (nicht beim Klassenlehrer!).
  • Entschuldigungen für mehr als 14 Tage erfordern eine ärztliche Bescheinigung.
  • Bei längerer Nichtteilnahme am Sportunterricht erfolgt ein Vermerk im Zeugnis bzw. kann keine Sportnote erteilt werden.

3. Notengebung

  • Jede Sportart wird gleichwertig berücksichtigt.
  • Sportliches Verhalten wie Fairness, Teamfähigkeit, Engagement und Hilfsbereitschaft fließt mit in die Endnote ein.
  • Noten werden während des Sportunterrichts gemacht. Ein unentschuldigtes Fehlen für den Tag/Zeitraum führt zu der Note 6.

4. Anwesenheit und Krankheit

Kann nicht aktiv am Sportunterricht teilgenommen werden, so besteht dennoch eine Anwesenheitspflicht!

Nach Möglichkeit wird die Schülerin / der Schüler durch helfende Tätigkeiten in den Unterricht mit eingebunden. Bei einer längeren Nichtteilnahme am Sportunterricht liegt es im Ermessen der Sportlehrkraft, ob eine Sportnote für das betreffende Halb- / Schuljahr erteilt werden kann oder ob diese ausgesetzt oder anderweitig erbracht wird.

Auch bei Nichtteilnahme müssen Sportschuhe für die Halle angezogen werden!

Sobald nicht aktiv am Sportunterricht teilgenommen werden kann, ist dies der Sportlehrkraft schriftlich zu entschuldigen (s. Entschuldigungspflicht). Auch falls ihr Kind an einer Krankheit leiden sollte, die Einfluss auf sportliche Betätigungen hat, teilen Sie dies bitte der / dem jeweiligen SportlehrerIn schriftlich mit. Nur so kann sie / er Rücksicht nehmen und im Notfall richtig handeln.

Ermuntern Sie Ihr Kind auch bei kleineren „Wehwehchen“ am Sportunterricht teilzunehmen. Im Schulsport wird kein Hochleistungssport betrieben! Sollten sich die Beschwerden verstärken, dürfen sich diese SchülerInnen nach Absprache mit der / dem LehrerIn jederzeit an den Rand setzen und erholen.

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